Im letzten Halbjahr der Oberstufe, Q4, liegen die Abiturprüfungen: Die schriftlichen Prüfungen finden vor den Osterferien statt, die mündlichen Prüfungen und die Kolloquien in der Regel von Ende Mai bis Anfang Juni. Der Kursunterricht endet in der Q4 Mitte Mai mit der Zeugnisausgabe Q4; den genauen Termin legt jeweils das Kultusministerium fest.

1. In Q4 dürfen Sie kein Fach neu beginnen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen und Sie erbringen in jedem Kurs nur noch einen Leistungsnachweis (der ca. 50% der Zeugnisnote zählt).

Meldung zum Abitur

1. Zwischen der 11. und 12. Klasse gibt es keine Versetzung. Dafür wird im Verlauf von Q4 mehrmals überprüft, ob Sie (noch) die Bedingungen für das Abitur erfüllen. Wenn ja, werden Sie für den nächsten Abschnitt der Abiturprüfungen zugelassen. Wenn nicht, haben Sie das Abitur schon zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden. Zu solchen Zulassungsterminen melden Sie z. B. Ihre einzubringenden Kurse, Ihre Prüfungsfächer und Ihre Prüfer. Diese Meldetermine sind für Sie:

  • der erste Unterrichtstag von Q4 (i. d. R. der erster Montag im Februar),
  • der Unterrichtstag nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Abiturs (Mitte Mai).

Diese Meldetermine müssen Sie unbedingt einhalten, weil Sie sonst nicht zum Abitur und zu den weiteren Prüfungen zugelassen werden können!

2. Bei der Abiturmeldung im Februar wird u. a. festgestellt:

  • Ihre Verweildauer in der Oberstufe;
  • wie Sie die Verpflichtungen in einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben oder noch erfüllen;
  • welche verbindlichen Kurse Sie in der Qualifikationsphase besucht haben oder noch besuchen (mit Themen, Lehrkräften und Punkten) und welche Ihrer verbindlichen Kurse mit weniger als fünf Punkten bewertet wurden;
  • in welchen Fächern Sie sich im Abitur prüfen lassen wollen: die ersten beiden Fächer stehen mit Ihren Leistungskursen fest; das dritte, vierte und fünfte Prüfungsfach und ob Sie eine Präsentation als 5. Prüfungsfach wählen, müssen Sie jetzt verbindlich festlegen und Ihre Prüfer benennen.

3. Zum Meldetermin im Februar bereiten Sie bitte auch vor, welche Eintragungen ins Abiturzeugnis Sie beantragen:

  • über Ihr religiöses Bekenntnis;
  • über die Dauer des benoteten Fremdsprachenunterricht in der Mittel- und Oberstufe sowie in Arbeitsgemeinschaften und wahlfreien Unterrichtsveranstaltungen;
  • über schulische, aber außerunterrichtliche Leistungen oder Fähigkeiten (formuliert und verantwortet von einer Lehrkraft): z. B. die Veröffentlichung eigener Arbeiten, die hervorragende Mitarbeit in der Schülervertretung, die Herausgabe der Schülerzeitung, Erfolge bei schulischen Wettbewerben sowie besondere außerunterrichtliche künstlerische, technische oder sportliche Leistungen.

4. Bei der Meldung nach der Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Abiturs (Mitte Mai) legen Sie endgültig fest, welche 24 Grundkurse Sie einbringen und ob Sie in einem Fach Ihrer schriftlichen Abiturprüfungen zusätzlich mündlich geprüft werden wollen.

Zur Wahl der Prüfungsfächer

1. Die Abiturprüfung legen Sie in fünf Fächern ab. Die ersten drei werden schriftlich geprüft, das vierte und das fünfte mündlich. Die ersten beiden Prüfungsfächer sind Ihre Leistungsfächer, das 3., 4. und 5. Prüfungsfach kann grundsätzlich jedes Grundkursfach sein. Das 4. Prüfungsfach ist eine mündliche Prüfung und das 5. Prüfungsfach ist entweder eine weitere mündliche Prüfung oder eine „Besondere Lernleistung“ oder eine „Präsentation“.

2. Sport kann, wenn es dreistündig unterrichtet wird, viertes oder fünftes und die in der E-Phase neu begonnene Fremdsprache (Italienisch, dreistündig) kann gar nicht Prüfungsfach sein.

3. Bei der Wahl der Prüfungsfächer gilt es zu beachten:

  • Sie müssen in jedem Prüfungsfach durchgehend seit der E-Phase Unterricht gehabt haben;
  • unter Ihren Prüfungsfächer müssen sein: Deutsch und Mathematik und entweder eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik
  • Sie müssen aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach wählen und
  • die drei schriftlichen Prüfungsfächer dürfen nicht alle aus ein und demselben Aufgabenfeld stammen.

Besondere Lernleistung und Präsentation

1. Eine “Besondere Lernleistung” wird im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbracht (z. B. als Jahresarbeit, Wettbewerbsbeitrag, Ergebnis eines fächerübergreifenden Projektes). Sie bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Fach, kann aber nach Entscheidung des Schulleiters dem II. Aufgabenfeld zugeordnet werden, das Sie auf diese Weise im Rahmen der Abiturwertung abdecken können.

2. Betreut wird Ihre Arbeit von einem Lehrer Ihrer Wahl. Dazu kommt eine weitere Lehrkraft, die als Zweitgutachter fungiert.

3. Beantragen müssen Sie eine „Besondere Lernleistung“ spätestens zu Beginn von Q3 (innerhalb von zwei Wochen nach den Sommerferien). Diese Anmeldung ist verbindlich und kann nicht bei der Abiturmeldung im Februar widerrufen werden. Die schriftliche Ausarbeitung Ihrer “Besonderen Lernleistung” müssen Sie vor den Osterferien abgeben.

4. Sie können im fünften Prüfungsfach auch eine “Präsentation“ wählen. Eine “Präsentation” ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium.

5. Die Anmeldung zur “Präsentation” erfolgt durch Sie bei der Abiturmeldung Anfang Februar. Eine “Präsentation” bezieht sich auf ein bestimmtes Fach; Sie können deshalb auch ein Pflichtprüfungsfach wie Deutsch oder Mathematik damit abdecken. Ihr Prüfer stellt Ihnen vor den Osterferien die Aufgabe. Zur Bearbeitung haben Sie dann mindestens vier Schulwochen Zeit. Spätestens ein Woche vor Ihrer Prüfung müssen Sie eine schriftliche Dokumentation (Ablaufplan) Ihrer Präsentation abgeben.

6. Eine „Besondere Lernleistung“, nicht aber eine Präsentation, darf sich auf eines der ersten vier Prüfungsfächer beziehen. Die Kolloquien zu den “Besonderen Lernleistungen” und zu den “Präsentationen” finden im Mai und Juni statt.

7. Mehr Informationen zu diesen beiden Prüfungsformen finden Sie hier: PräsentationBesondere Lernleistung.

Schriftliche Prüfungen

1. Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung sind alle drei Halbjahre vor dem Prüfungshalbjahr (also Q1 bis Q3). Die Aufgaben werden zentral vom Hessischen Kultusministerium gestellt. Sie stützen sich in den meisten Fächern auf prüfungsdidaktische Schwerpunkte im Rahmen der verbindlichen Vorgaben der jeweiligen Lehrpläne (ab 2019 Kerncurricula).

2. Die schriftlichen Prüfungen beginnen nach den Osterferien. Die Termine werden rechtzeitig durch einen Terminplan bekannt gegeben.

3. Erscheinen Sie am Prüfungstag bitte pünktlich. Handys und ähnliche elektronische Kommunikationsgeräte müssen Sie vor der Prüfung abgeben; auch wenn Sie während der Abiturprüfung ein elektronisches Kommunikationsgerät bei sich haben, ohne es zu benutzen, stellt das einen Täuschenversuch dar!

4. Wenn Sie am Prüfungstag krank sind, informieren Sie bitte umgehend die Schule und legen Sie innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vor, um Ihre Arbeit nachschreiben zu können. Im Übrigen müssen Sie vor dem Austeilen der Prüfungsaufgabe schriftlich erklären, dass Sie gesund sind und die Maßnahmen des Prüfungsausschusses bei Täuschungsversuchen zur Kenntnis genommen haben.

5. Im Leistungsfach schreiben Sie vier, im Grundkursfach drei Zeitstunden; dazu kommt eine Auswahlzeit. Mit dem Zählen der Wörter beginnen Sie erst nach Ablauf der Bearbeitungszeit.

6. Sie können in Ihrer Klausur Ihren Arbeitsgang erläutern. In dieser Erläuterung können Sie auch Zweifel an der Richtigkeit Ihrer vorgelegten Lösung äußern und begründen, warum Ihnen ggf. eine Lösung nicht möglich ist.

7. Wenn Sie mit der Reinschrift nicht fertig werden, machen Sie Ihren Prüfer darauf aufmerksam. Denn wenn Ihre Aufzeichnungen zusammenhängend konzipiert sind und Ihre Reinschrift schon etwa drei Viertel des Gesamtumfangs beträgt, können diese Aufzeichnungen in die Bewertung mit einbezogen werden.

8. Ihre Arbeiten werden außer von Ihrem Prüfer von einer zweiten Lehrkraft unserer oder einer anderen Schule korrigiert und begutachtet.

9. Die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abiturprüfungen erfahren Sie am Ende der Kursphase (c.a. Mitte Mai).

10. Wenn eine Ihrer schriftlichen Prüfungen mit null Punkten oder beide Leistungskurse unter 5 Punkte bewertet werden, müssen Sie sich um einen Ausgleich durch eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem dieser Fächer bemühen.

Mündliche Prüfungen und Kolloquien

1. Gegenstand der mündlichen Abiturprüfungen können alle vier Halbjahre vor der Aufgabenstellung sein, also auch Q4. Die Bildung von Schwerpunkten oder eine Eingrenzung des Prüfungsthemas durch die Lehrkraft ist unzulässig. Die Aufgabenstellung darf auch nicht nur eine wiederholende Leistung sein.

2. Sie oder der Prüfungsausschuss können in einem Fach Ihrer schriftlichen Prüfungen eine zusätzliche mündliche Prüfung veranlassen. Wenn der Prüfungsausschuss eine zusätzliche Prüfung ansetzt, erfahren Sie es mit dem Ergebnis Ihrer schriftlichen Prüfungen. Sie selbst können am darauf folgenden Unterrichtstag eine zusätzliche mündliche Prüfung beantragen. Wenn Sie eine zusätzliche Prüfung beantragen, müssen Sie sie dann auch antreten.

3. Eine zusätzliche mündliche Prüfung wird aber nicht durchgeführt, wenn Sie die verbindlichen Teile der Abiturprüfung bereits abgelegt und das Abitur schon bestanden haben, das Bestehen der Abiturprüfung aber durch eine zusätzliche Prüfung wieder gefährdet werden könnte: Denn die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfungen in einem Fach werden nach folgender Formel zu einer Gesamtnote (P) zusammengerechnet P = (2s + m) x 4/3 (vgl. Anlage 10a, OAVO).

4. Der Termin der mündlichen Prüfungen wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Den Prüfungsplan können Sie spätestens drei Unterrichtstage vor der Prüfung im Internet (Schüler-Box) oder in der Schule einsehen. Lesen Sie den Prüfungsplan bitte genau: Seien Sie rechtzeitig vor Beginn der Vorbereitungszeit (nicht erst zur Prüfungszeit!) in der Schule. Im Übrigen gilt Punkt 4 der „Schriftlichen Prüfung“.

5. Eine mündliche Prüfung dauert in der Regel 20 Minuten; zuvor haben Sie etwa eine halbe Stunde Zeit, sich in einem Vorbereitungsraum mit der Aufgabenstellung vertraut zu machen und ihre Lösungen zu skizzieren.

6. Für eine „Besondere Lernleistung“ müssen Sie bis zum letzten Tag des schriftlichen Abiturs vor den Osterferien eine schriftliche Ausarbeitung vorlegen. Das Kolloquium zur „Besonderen Lernleistung“ dauert in der Regel 20 Minuten. In diesem Kolloquium stellen Sie die Ergebnisse Ihrer „Besonderen Lernleistung“ dar, erläutern sie und antworten auf Fragen.

7. Für eine „Präsentation“ müssen Sie bis eine Woche vor der Prüfung eine schriftliche Dokumentation des Ablaufes Ihrer geplanten Präsentation vorlegen, die zur Vorbereitung des Kolloquiums dient. Diese Dokumentation wird nicht benotet, wenn Sie sie aber nicht rechtzeitig abgeben, wird Ihre Präsentation mit null Punkten bewertet und Sie haben das Abitur insgesamt nicht bestanden. Präsentation und Kolloquium dauern in der Regel zusammen 30 Minuten. Es ist besonders auf den angemessenen Umgang mit den gewählten Medien zu achten.

8. Ob Sie Gäste bei Ihrer Prüfung zulassen, können Sie noch bis kurz vor dem Betreten des Prüfungsraums entscheiden. Für Ihre Mitschüler aus der Q2 kann es – wie für Sie im Jahr vor Ihrer Prüfung – eine wichtige Erfahrung sein, vor dem eigenen Abitur mündliche Abiturprüfungen kennen gelernt zu haben. Gegen die Anwesenheit von Schulaufsichtsbeamten und weiteren Lehrern unserer Schule können Sie keinen Einspruch erheben. Verwandte dürfen nicht an Ihrer Prüfung teilnehmen.

9. Ihre Prüfungen finden vor einem dreiköpfigen Fachausschuss statt: Ihrem Prüfer, einem Protokollanten und einem Vorsitzenden; alle drei sind in der Regel Lehrer Ihrer Schule. Die Aufgaben und Fragen stellt Ihr Prüfer, Protokollant und Vorsitzender können ergänzende Zusatzfragen stellen.

10. Bereiten Sie sich darauf vor, zur Lösung Ihrer Aufgaben – sprachlich angemessen und korrekt – einen ca. 10-minütigen Vortrag zu halten, dann ein Gespräch mit den Prüfern zu führen und Ihren Standpunkt deutlich darzustellen und zu begründen.

11. Wenn Sie in einer mündlichen Prüfung (mündliche Prüfung, Präsentation, Besondere Lernleistung) nur null Punkte erreichen, haben Sie das Abitur nicht bestanden; es sei denn, der Prüfungsausschuss räumt Ihnen auf Grund Ihrer insgesamt erzielten Ergebnisse die Möglichkeit einer Nachprüfung ein (durchzuführen innerhalb von drei Wochen).

12. Die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung im 4. oder 5. Prüfungsfach erfolgt auf Vorschlag Ihres Prüfers durch die Prüfungskommission in einer kurzen Aussprache im Anschluss an Ihre Prüfung. Sie erfahren Ihr Prüfungsergebnis in der Regel noch am jeweiligen Prüfungstag.

Wiederholung

1. Wenn Sie die Abiturprüfung nicht bestanden haben, müssen Sie Q3 und Q4 sowie sämtliche Abiturprüfungen wiederholen. Es werden stets die Halbjahre des zweiten Durchgangs gewertet; das gilt auch bei einer Wiederholung von Q1 und Q2.