Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich als Klassenelternbeirat bzw. Jahrgangselternvertreter für die Schüler der E- und Q-Phase aktiv in der Schulgemeinde zu engagieren. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise für Ihre Tätigkeit. Bei Fragen senden Sie bitte gerne eine E-Mail an den Schulelternbeirat.

1. Wahlen

Gewählt werden pro Klasse ein Klassenelternbeirat und ein Stellvertreter. Die Wahl ist geheim und erfolgt in getrennten Wahlgängen. Die Klassenelternbeiräte werden grundsätzlich für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Einzelheiten des Wahlverfahrens sind in § 102 des Hessischen Schulgesetzes und in der Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen festgelegt.

2. Elternabende

Zu den Elternabenden laden am HvGG die Klassenelternbeiräte ein. Lediglich zu den ersten Elternabenden der 5. und 8. Klassen laden die Klassenlehrer ein. Die Einladung unter Angabe der Tagesordnungspunkte sollte nach Möglichkeit zwei Wochen vor dem Elternabend versandt werden. Elternabende sollten zumindest einmal im Halbjahr stattfinden, bei Bedarf und auf Wunsch der Eltern bzw. Lehrer auch öfter.
Die Tagesordnung sollte zwischen den Klassenelternbeiräten und dem Klassenlehrer abgestimmt werden. Regelmäßig werden auch Fachlehrer zu den Elternabenden eingeladen, um über ihr Fach zu berichten.
Bei der Terminierung des Elternabends sollte darauf geachtet werden, dass der Termin mit dem Klassenlehrer abgestimmt ist. Mit Rücksicht auf die Schulhausverwaltung sollen Elternabende an einem Montag, Mittwoch oder Donnerstag stattfinden. Eine Sitzung des SEB hat grundsätzlich Vorrang vor einem Klassenelternabend. Außerdem sollte auf möglicherweise parallel stattfindende Veranstaltungen (z. B. Fußballländerspiele) geachtet werden.
Es empfiehlt sich, die Adressen, Telefonnummern (einschl. Mobiltelefon) und E-Mail Adressen der Eltern in einer Liste zusammenzufassen und – mit Einverständnis aller Betroffenen – diese den Eltern zur Verfügung zu stellen. In den letzten Jahren hat sich die Verteilung von Informationen an Eltern per E-Mail mehr und mehr durchgesetzt und bewährt. Da allerdings nicht alle Eltern regelmäßig ihre E-Mails prüfen, ist es weiterhin sinnvoll, wichtige Informationen, die die Eltern schnell erreichen sollen, auch per “Ranzenpost” zu verteilen.

3. Schulelternbeirat

Alle Klassenelternbeiräte und deren Stellvertreter sind Mitglieder des Schulelternbeirats, der sich mindestens zweimal pro Schulhalbjahr zu Sitzungen trifft. An den Sitzungen des Schulelternbeirats nimmt die Schulleitung teil. Zu den Sitzungen des Schulelternbeirats wird schriftlich per E-Mail eingeladen, die nächsten Termine werden auf dieser Seite angekündigt (s.o.).
Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorstand, der bei uns aus einem/r Vorsitzenden, einem/r stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in, einem/r Schriftführer/in und vier Beisitzer/innen besteht.
Neben dem allgemeinen Austausch der Belange der Eltern untereinander sowie mit der Schulleitung ist der Schulelternbeirat Herausgeber des Jahresberichts und organisiert bzw. unterstützt bei einer Vielzahl von Veranstaltungen, unter anderem das Sommerfest der Unterstufe und den Neujahrsempfang. Die Vorbereitung dieser Veranstaltungen obliegt dem Festausschuss. Finanzielle Themen werden vom Finanzausschuss, ab einer gewissen Größenordnung vom Schulelternbeirat beschlossen.
Die Antworten auf von Klassenelternbeiräten häufig gestellte Fragen haben wir in einem Informationsblatt zusammengefasst.

4. Informationsquellen

Stadtelternbeirat (www.steb-ffm.de)
Landeselternbeirat (www.leb-hessen.de)
Hessisches Kultusministerium (www.kultusministerium.hessen.de)